Gesetzliche Gewaehrleistung != freiwillige Herstellergarantie

Es ist immer etwas aergerlich, verschwinden manche Posts in den Untiefen von Foren. So gern und viel ich auch in ubuntuusers.de schreibe, hin und wieder sollte ein Post einer Zweitverwertung zugefuehrt werden, um weitere User erreichen zu koennen (auch wenn die meisten Leser dieses Blogs ueber uu-de kommen). Aktuell recycle ich daher meinen Comment auf eine heutige Anfrage in puncto Recht bei BIOS-Updates:

Vorweg: Es muss klar unterschieden werden in

  • gesetzliche Gewaehrleistung

2 Jahre, nach den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr zuungunsten des Kd., dass der beanstandete Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

  • freiwillige Herstellergarantie

Der Hersteller legt die Konditionen fest, unter denen er eine Garantie gewaehrt (Deutsch ist doch eine schoene Sprache, grin).

Beispiel: Einbau zusaetzlichen RAMs

Gesetzliche Gewaehrleistung: wird nicht beeintraechtigt, solange der Einbau fach- und sachgerecht vorgenommen wird (Gerichtsurteile). Also nicht quer mit dem Schraubenzieher ueber’s Mainboard schrammen!

Freiwillige Herstellergarantie: ist eine Bedingung, dass der Kd. nichts im Rechner zu veraendern hat, jener jedoch ein aufgebrachtes Siegel zum RAM-Einbau gebrochen hat, kann der Hersteller Garantieleistungen verweigern.

Beispiel: BIOS-Update

Ein neues offizielles BIOS beeintraechtigt i.d.R. nicht die freiwillige Herstellergarantie – genaues dazu kann allerdings einzig der Hersteller selbst sagen, z.B. in seitenweisem Kleingedrucktem.

Der Vorgang des Flashens jedoch wird von freiwilliger Herstellergarantie und gesetzlicher Gewaehrleistung ausgeschlossen. D.h. das BIOS-Update, das Flashen des EEPROMs geschieht ausschliesslich auf eigene Gefahr.

Das ist auch verstaendlich, bedenkt man, dass eine Kleinigkeit genuegt (falsche Vorgehensweise, falsches Binary, falsches Flashtool, defekte Dateien, Stromausfall etc.), den Vorgang in den Sand zu setzen und damit das Mainboard, den Rechner, zu bricken. Dass im Uebrigen Flashtools heutzutage grafisch daherkommen, heisst nur schoeneres Programm dafuer und vielleicht einfachere Bedienung durch Klicken – aber eben auch moeglicherweise instabile Windows-Kisten, was die Wahrscheinlichkeit des Zerflashens explodieren laesst.

Ich als PC-Techniker wuerde flashen. Wer in dieser Sache nicht das Wissen/Koennen mitbringt, sollte tunlichst die Finger davon lassen und jemanden um Hilfe bitten, dem das kein Buch mit sieben Siegeln ist.

Da ich eingangs offizielle Versionen betont habe, es gibt gemoddete BIOS-Versionen/Firmwares, die beispielsweise bessere Stabilitaet, hoehere Kompatibilitaet, mehr Einstellungsmoeglichkeiten bringen sollen (sehr gutes Beispiel damals das ECS K7S5A). Mit einem solchen BIOS, einer solchen Firmware verliert man natuerlich sofort jeglichen Gewaehrleistungs- und Garantieanspruch, also auch im Betrieb.

Ich bin kein Jurist (jedoch interessiert durch langjaehrige Arbeit im PC-Service und hier durch Kd. freundlicherweise vermittelten Kontakt mit dem einen oder anderen RA. ;) ). Dieser Artikel dient lediglich der Hilfe zur Selbsthilfe und stellt keine Rechtsberatung dar. Daher uebernehme ich keine Beratungshaftung.